Dettensee
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Ortsname und erste urkundliche Erwähnung

Ortsname

Der Ortsname Dettensee ließ in seinem ersten Teil lange keine stichhaltige Folgerung zu. Dies war auf eine falsche Lesung zurückzuführen. Es steht heute fest, dass die erste Silbe des Ortsnamens vom Personennamen „Detto“, „Datti“ (eine Kurzform des Namens „Detwin“, der schon im 6. Jahrhundert vorkommt) ausgeht. Der Ortsname bedeutet demnach „See des Detto/Datti“.

Der See aus dem zweiten Teil des Ortsnamens ist vermutlich nicht der „Bodenlose See“, der vom Ort zu weit entfernt liegt, sondern ein See, dessen heute noch vorhandener Rest der „Weiher“ ist, der aber ursprünglich sehr viel größer war und im Laufe der Jahrhunderte verlandete.

Inhalt der Urkunde

Bild der Urkunde

Perahtland schenkt seinen Besitz zu Dettensee gegen lebenslangen Unterhalt im Kloster dem Kloster Sankt Gallen (heute in der Schweiz).

Originaltext und Übersetzung

Latein

Ego in Dei nomine Perahtland trado ad coenobium sancti Galli cum manu advocati mei Gerberni pro anime mee remedio et eterna retributione puicpuid in Villa Tatinse nuncupata habere proprietatis dinoscor, tam domibus et edificiis, quam ceteris quibuslibet appenditiis; ea scilicet ratione, ut in prefato coenobio nutrimentum et aptum conversandi locum ad tempus vite mee habeam.

Quodsi meis quibuscum que vitiis ex inde me subtraxero, memoratas tamen res inde auferre nequaquam valeam, sed sicut semel definivi perpetim tradite ac legate permaneant.

Si quis vero hanc tratitionem in rumpere conatus fuerit, incoeptu suo privetur atque erario regis auri unicas III argentique pondera totidem coactus exsolvat, hec dumtaxat traditio sunmobineat vigorem stipulatione subnexa. Actum in Tatinse - publice

Signum Perthtland et advoeati sui Gerberni consentientis, qui hanc cartam fieri rogaverunt

sig Anzo Nandger Otpert Adalhart Wolfger Sigimar Wolfho Adalho Withen Thiotpert. Ego itaque Pernwicus inmereus dyaconus anno III Hludowici im peratioris rogatus scripsi et subsrcipsi. Notavi diem martis, XVII kal mai et sub Thiotiricho comite.

Deutsch

Ich, Perahtlant, übergebe im Namen Gottes an das Kloster St. Gallen mit der Hand (cum manu) meines Rechtsbeistandes Gerbernus als Heilmittel für meine Seele und ewige Belohnung alles Eigentum, was ich im Tatinse genannten Dorf zu haben erkenne (dinoscor), so an Häusern und Gebäuden, wie an anderem beliebigen Zubehör (appenditiis); in der Weise freilich, dass ich im oben genannten Kloster Nahrungsmittel und einen zum Aufenthalt geeigneten Ort zeit meines Lebens habe.

Wenn ich mich aber durch meine wie auch immer gearteten Fehler von da zurückgezogen habe, will ich (valleam?) dennoch keineswegs die erwähnten (memoratas!) Dinge wegnehmen, sondern sie sollen so verbleiben, wie ich es einmal beschlossen habe, da sie dauerhaft übergeben und vermacht wurden.

Wenn aber irgend jemand diese Übergabe umzustoßen versucht, soll er von seinem Vorhaben abgebracht werden (incoeptu suo privetur) und der Staatskasse des Königs drei Unzen Goldes und ebenso viele Pfund Silbers gezwungenermaßen bezahlen, diese Übergabe nämlich soll ihre Gültigkeit (vi gore) behalten durch Anfügen einer Verpflichtung (stipulatione subnexa). Geschehen in Tatinse, vor Gericht (publice).

Zeichen des Perathlant und seines zustimmenden Rechtsbeistands Gerbernus, die gebeten haben, dieses Schriftstück anzufertigen.

Siegel: Anzo. Nandger. Otpert. Adalhart. Wolfger. Sigimar. Wolfho. Adalho. Withen. Thiotpert. Ich nun, der unwürdige Diakon Pernwicus, habe (es) im dritten Jahr des Kaisers Ludwig auf Anfrage geschrieben und unterschrieben. Ich habe den Tag des März vermerkt, am 17. Tag vor den Kalenden des Mai [15. April], und unter Graf Thiotirich.

Informationen über den Ortsnamen stammen von Herbert Zander. Weiterverwendung der Daten nur mit seiner Genehmigung.
Übersetzung des lateinischen Texts: Claus Ebner (damals Gymnasium Horb), 2000
Bild der Urkunde: Stiftsarchiv Sankt Gallen, Urkunde II 13

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